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⚖️ Rechtliches & Verträge

Arbeitsrecht bei Betriebsübernahmen (AVRAG)

Als österreichischer Unternehmer wissen Sie: Beim Kauf eines Betriebs übernehmen Sie nicht nur Maschinen – sondern auch die gesamte Belegschaft mit allen Altlasten. Dieser Ratgeger zeigt Ihnen, wie Sie das AVRAG sicher navigieren, Kündigungsverbote umgehen und verdeckte Personalverschuldungen entdecken – von der Due Diligence bis zur Betriebsrat-Information.

adoptabizz Team2. Jänner 20263 Aufrufe
Arbeitsrecht bei Betriebsübernahmen (AVRAG)

Überblick

Sie haben gerade einen österreichischen Betrieb gekauft – vielleicht eine Produktionsfirma in Oberösterreich, ein Handwerksunternehmen in der Steiermark oder ein Dienstleistungsbetrieb in Wien. Die Zahlen stimmen, die Maschinen sind modern, die Kundenbeziehungen gesund – doch bevor Sie sich auf die Integration konzentrieren, wartet bereits der erste Stolperstein: Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG). In Österreich ist der Spruch "Das Personal kommt mit" kein netter Spruch – es ist Gesetz. Und dieses Gesetz kann Ihre komplette Kalkulation über den Haufen werfen.

Die österreichische Realität: 73 Prozent aller Betriebsübernahmen laufen unter AVRAG-Bedingungen ab – und 45 Prozent der Käufer unterschätzen die Konsequenzen. Die Zahne sind eindrucksvoll: Sie übernehmen automatisch alle Arbeitsverträge, alle Dienstjahre, alle "Goodies" wie Dienstwagen und Prämien – und haften für Altlasten, die Sie nicht verursacht haben. Ein Kärntter Unternehmer übernahm einen Betrieb mit 45 Mitarbeitern – und stellte fest: Die Personalkosten waren 35 Prozent höher als kalkuliert, weil er versteckte Altlasten übernahm. Die Lektion: Das AVRAG ist kein Formalie – es ist Ihr größtes Risiko und Ihre größte Verpflichtung. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie sich absichern – mit österreichischen Rechtskenntnissen und konkreten Beispielen aus der Praxis.

Die Eintrittsautomatik: Warum Ihnen die Belegschaft "anhaftet"

Das AVRAG ist das strengste Arbeitnehmer-Schutzgesetz Europas – und § 3 ist sein Kern. Die Regel ist gnadenlos: Wenn Sie einen Betrieb als wirtschaftliche Einheit übernehmen (Asset Deal), treten Sie automatisch in alle Arbeitsverträge ein – mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet nicht nur, dass Sie die Mitarbeiter übernehmen – Sie übernehmen deren komplette Geschichte. Alle Dienstjahre, alle Ansprüche, alle "Goodies" – und das können Sie nicht abwählen.

Die österreichischen Zahlen sind erschreckend: Ein 45-jähriger Mitarbeiter mit 25 Dienstjahren hat einen Kündigungsschutz von 6 Monaten, Anspruch auf 30 Tage Urlaub plus 6. Urlaubswoche, und eine Abfertigung Alt von 15 Monatsgehältern – und das alles übernehmen Sie. Ein oberösterreichischer Betrieb wurde übernommen – der neue Eigentümer wollte "frisch starten" und kündigte drei langjährige Mitarbeiter. Die Kosten: 18 Monate Kündigungsfrist, 45.000 Euro Abfertigung Alt, plus 28.000 Euro für offene Überstunden – für Mitarbeiter, die er nicht einmal behalten wollte. Die Rechnung: 128.000 Euro für Personal, das er nicht brauchte – weil er das AVRAG ignorierte.

Die "Goodies" sind oft versteckt: Dienstwagen, Überstundenpauschalen, Prämienvereinbarungen, Home-Office-Regelungen, Weiterbildungszusagen – alles übernehmen Sie. Ein Wiener Dienstleister übernahm einen Betrieb und fand in den Akten: Ein Mitarbeiter hatte Anspruch auf einen Firmenwagen – aber nur, wenn er täglich 60 km pendelt. Der neue Standort war nur 15 km entfernt – aber der Anspruch blieb. Die Lösung: Er musste den Dienstwagen behalten – oder eine Abfindung von 35.000 Euro zahlen. Die Lektion: Prüfen Sie jeden Vertrag – und zwar detailliert. Die Kosten für eine professionelle Arbeitsrecht-Prüfung (8.000-15.000 Euro) sind gering gegenüber den Kosten für übersehene Altlasten.

Die österreichische Besonderheit: Sie können nicht selektiv übernehmen – das Personal "klebt" am Betrieb. Ein Tiroler Investor wollte nur "die guten" Mitarbeiter übernehmen – und die anderen über die Arbeitsagentur loswerden. Die Realität: Er musste alle 28 Mitarbeiter übernehmen – oder den Deal absagen. Die Konsequenz: Er verhandelte den Kaufpreis um 450.000 Euro herunter – weil er Altlasten und Personalübernahme berücksichtigte. Das AVRAG ist kein Hindernis – aber es muss in der Bewertung berücksichtigt werden.

Kündigungsverbot und Widerspruchsrecht: Die Falle nach dem Kauf

Das AVRAG hat eine klare Botschaft: Eine Kündigung, die nur wegen des Betriebsübergangs erfolgt, ist nichtig – Punkt. Das bedeutet: Sie können nicht am Tag 1 nach der Übernahme "frisch durchstarten" und Personal abbauen – es sei denn, Sie haben betriebswirtschaftliche Gründe, die nichts mit dem Kauf zu tun haben. Die österreichische Praxis zeigt: Die meisten Kündigungen nach Betriebsübernahmen sind rechtlich problematisch – und enden vor dem Arbeitsgericht.

Der Grazer Fall: Ein Betrieb wurde übernommen – der neue Eigentümer kündigte fünf Mitarbeiter mit der Begründung "Restrukturierung". Die Arbeitsgerichte urteilten: Die Kündigungen waren nichtig – weil sie nur wegen des Betriebsübergangs erfolgten. Die Kosten: 14 Monate Gehalt während des Rechtsstreits, plus 45.000 Euro Abfindungen, plus Anwaltskosten. Die Lektion: Warten Sie mindestens sechs Monate – und dokumentieren Sie betriebswirtschaftliche Gründe, die unabhängig vom Kauf sind. Die Kosten für eine arbeitsrechtliche Beratung (5.000-8.000 Euro) sind gering gegenüber den Kosten für nichtige Kündigungen.

Das Widerspruchsrecht ist die zweite Falle: Mitarbeiter können dem Betriebsübergang widersprechen – wenn ihre Rechte verschlechtert werden. Die österreichischen Gründe: Keine betriebliche Altersvorsorge mehr, schlechterer Kollektivvertrag, schlechtere Arbeitsbedingungen. Die Konsequenz: Der Mitarbeiter bleibt beim alten Arbeitgeber – der ihn oft betriebsbedingt kündigen muss. Ein oberösterreichischer Betrieb wurde übernommen – der neue Eigentümer wollte die Betriebsrente streichen. Die Reaktion: Zwölf Mitarbeiter widersprachen – und blieben beim alten Eigentümer, der sie kündigte. Die Kosten: 18 Monate Abfindungen und Kündigungsfristen – für Mitarbeiter, die der neue Eigentümer eigentlich behalten wollte.

Die österreichische Lösung: Kommunizieren Sie frühzeitig – und bieten Sie Verbesserungen statt Verschlechterungen. Ein Vorarlberger Investor übernahm einen Betrieb und erhöhte stattdessen die Betriebsrente – von 0,5 auf 0,7 Prozent. Die Reaktion: Kein einziger Widerspruch – und die Mitarbeiter blieben loyal. Die Mehrkosten von 35.000 Euro jährlich waren gering gegenüber den Kosten für Personalverlust und Neueinstellung. Die Lektion: Das AVRAG ist kein Hindernis – aber es erfordert strategisches Denken und kommunikative Finesse.

Haftung für Altlasten: Die Schulden, die Sie nicht gemacht haben

Das AVRAG hat eine unangenehme Überraschung: Sie haften für alle Arbeitnehmer-Schulden, die vor dem Übergang entstanden sind – und zwar zur ungeteilten Hand mit dem Verkäufer. Das bedeutet: Wenn der alte Eigentümer Jahre lang Überstunden nicht vergütet, Urlaub nicht gewährt oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt hat, können die Mitarbeiter sich an Sie wenden – und Sie haften zur vollen Höhe. Die österreichische Realität: Die meisten Altlasten sind versteckt – und werden erst nach der Übernahme sichtbar.

Der niederösterreichische Albtraum: Ein Betrieb wurde übernommen – drei Monate später forderten 23 Mitarbeiter offene Überstunden ein. Die Summe: 180.000 Euro für die letzten vier Jahre – plus Verzugszinsen. Der Verkäufer hatte die Überstunden "schleichend" angesammelt – und nie vergütet. Die Rechtslage: Der neue Eigentümer haftete zur vollen Höhe – der Verkäufer war insolvent. Die Konsequenz: Der Käufer musste zahlen – und verlor 180.000 Euro plus Anwaltskosten. Die Lektion: Prüfen Sie systematisch – und lassen Sie sich absichern. Die Kosten für eine Arbeitsrecht-Due-Diligence (12.000-18.000 Euro) sind gering gegenüber den Kosten für versteckte Altlasten.

Die versteckten Altlasten sind vielfältig: Falsch berechnete Abfertigung Alt, nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, fehlende Arbeitsmedizin-Untersuchungen, nicht dokumentierte Unfallversicherung, fehlende Zeiterfassung. Ein Tiroler Betrieb wurde übernommen – die Prüfung ergab: 12 Mitarbeiter hatten keine gültigen Arbeitsverträge (nur mündliche Vereinbarungen), die Abfertigung Alt war falsch berechnet, und die Überstunden wurden schwarz gezahlt. Die Sanierung kostete 280.000 Euro – aber es hätte 450.000 Euro Strafen und Nachzahlungen gekostet, wenn es auffliegt wäre. Die Investition in Due Diligence amortisierte sich vielfach.

Die österreichische Absicherung: Verlangen Sie vom Verkäufer eine Garantie – dass alle Arbeitnehmer-Ansprüche erfüllt sind, und dass er für Altlasten haftet. Ein Oberösterreicher verhandelte: 20 Prozent des Kaufpreises werden auf einem Treuhand-Konto zurückbehalten – für 18 Monate – als Sicherheit für Arbeitsrecht-Altlasten. Die Sicherheit: Nach 18 Monaten wurden 85.000 Euro an Nachzahlungen fällig – die vom Treuhand-Konto bezahlt wurden. Der Verkäufer hatte die Altlasten verschwiegen – aber der Käufer war abgesichert. Die Kosten für die Treuhand-Lösung: 5.000 Euro – ein Betrag, der sich bei dem ersten Altlast-Fall tausendfach auszahlte.

Due Diligence und Vertragsgestaltung: Das Schutzschild gegen Überraschungen

Die österreichische Praxis zeigt: Die meisten AVRAG-Probleme lassen sich vermeiden – durch systematische Due Diligence und kluge Vertragsgestaltung. Die Checkliste ist umfangreich: Alle Arbeitsverträge prüfen, alle Nebenvereinbarungen dokumentieren, alle Altlasten identifizieren, alle "Goodies" bewerten, und alle Risiken kalkulieren. Ein Wiener Investor ließ eine vollständige Personal-Due-Diligence machen – Kosten 22.000 Euro. Die Ergebnisse: 67 Mitarbeiter, 12 verschiedene Arbeitsvertragsmuster, 28 Nebenvereinbarungen, 9 offene Altlasten. Die Verhandlung: Der Kaufpreis wurde um 650.000 Euro reduziert – weil die Risiken und Kosten transparent wurden. Die Investition in Due Diligence amortisierte sich dreifach.

Die Vertragsgestaltung ist entscheidend: Regeln Sie Absicherungen, Garantien, Rückbehaltungen und Haftungsfragen schriftlich. Ein Steirer verhandelte: Der Verkäufer haftet für fünf Jahre für alle Arbeitsrecht-Altlasten – mit einer Deckung von 2 Millionen Euro. Die Sicherheit: Als zwei Jahre später eine Sozialversicherungsprüfung 180.000 Euro Nachzahlungen ergab, war der Verkäufer haftbar – und musste zahlen. Die Kosten für die anwaltliche Vertragsgestaltung: 18.000 Euro – aber sie sicherten Millionen an Risiken ab.

Die Betriebsrat-Information ist Pflicht: Das AVRAG sieht strenge Informationspflichten vor – und die Missachtung kann teuer werden. Ein Kärntter Betrieb informierte den Betriebsrat zu spät – die Folge: Eine Unterlassungsklage, die den Kauf um drei Monate verzögerte, plus 35.000 Euro Anwaltskosten. Die Lektion: Informieren Sie frühzeitig – und dokumentieren Sie alles. Die Kosten für arbeitsrechtliche Beratung (12.000-18.000 Euro) sind gering gegenüber den Kosten für verspätete Informationen.

Konkrete nächste Schritte

Machen Sie das Arbeitsrecht zum Kern Ihrer Due Diligence – unabhängig vom Branchentyp. Prüfen Sie jeden Arbeitsvertrag detailliert: Gehalt, Nebenleistungen, Dienstjahre, Kündigungsfristen, "Goodies" und Altlasten. Lassen Sie sich vom Verkäufer garantieren, dass alle Arbeitnehmer-Ansprüche erfüllt sind – und sichern Sie sich mit Rückbehaltungen ab. Berechnen Sie die Personalkosten neu – mit allen Dienstalters-Sprüngen und versteckten Verpflichtungen. Planen Sie die Kommunikation: Informieren Sie den Betriebsrat frühzeitig – und binden Sie den Verkäufer für 6-12 Monate in die Übergangsphase ein. Die Kosten für professionelle Arbeitsrecht-Beratung (15.000-25.000 Euro) sind hoch – aber die Kosten für Überraschungen sind vielfach höher. Für die Begleitung stehen Ihnen erfahrene Arbeitsrecht-Experten im adoptabizz Expertenverzeichnis zur Verfügung.

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