Gastronomie-Übernahme: Besonderheiten und Fallstricke
Als österreichischer Unternehmer wissen Sie: Ein Gastro-Lokal übernehmen heißt mehr als Tresen und Tische – es heißt Betriebsanlagenbescheid, Schanigarten-Genemigungen und Brauereiverträge durchleuchten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Knebelverträge erkennen, die Gastro-Konzession sichern und den Übergang mit dem alten Wirt gemeinsam gestalten – von der Inventar-Ablöse bis zur Lärmbeschwerden-Prüfung.

Überblick
Sie träumen vom eigenen Wirtshaus – vielleicht ein traditionsreiches Beisl in Wien, eine Gaststube in der Steiermark oder ein modernes Café in Tirol. Die Einrichtung ist gemütlich, der Stammtisch besetzt, und der Verkäufer verspricht: "Das Lokal läuft sich von selbst." Doch bevor Sie unterschreiben, sollten Sie wissen: Die österreichische Gastronomie ist kein normaler Markt – sie ist ein Regelungsdschungel mit 150 Jahre alten Traditionen und einem Behördenapparat, der jeden Fehler bestraft. Laut WKO geben 42 Prozent aller Gastro-Neulinge innerhalb der ersten drei Jahre auf – nicht wegen mangelnder Gäste, sondern wegen unterschätzter Regularien.
Die österreichischen Besonderheiten: Der Betriebsanlagenbescheid ist heiliger als das Fundament, das Mietrecht für Gastgewerbe ist komplexer als für Wohnungen, und Brauereiverträge können Sie jahrelang knebeln. Dazu kommt: Die Gastro-Konzession ist kein Formular – sie ist ein gewerberechtlicher Befähigungsnachweis, den Sie entweder haben oder nicht. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie durch die österreichische Gastro-Welt navigieren – mit konkreten Beispielen aus Wien, Graz und Innsbruck, und mit einem Fahrplan, der Sie vor den teuersten Fallen bewahrt.
Der Betriebsanlagenbescheid: Ihr heiliger Gral und größtes Risiko
In Österreich ist der Betriebsanlagenbescheid (BA) das wichtigste Dokument Ihrer Gastronomie-Karriere – wichtiger als das Mietverhältnis, wichtiger als das Inventar, wichtiger als die Kundenbeziehungen. Dieser Bescheid regelt alles: Öffnungszeiten, Geräuschgrenzen, Sitzplätze innen und außen, Küchengröße, Lüftungsanlagen, sogar die Anzahl der Toiletten. Doch hier liegt die größte Falle: Was auf dem Papier steht, stimmt selten mit der Realität überein – und Sie als Neuer übernehmen die volle Haftung.
Die österreichische Praxis zeigt: 68 Prozent aller Gastro-Betriebe haben "schleichende Änderungen" vorgenommen – ohne behördliche Genehmigung. Der Schanigarten hat plötzlich 12 statt genehmigter 8 Tische, die Küche wurde erweitert, die Öffnungszeiten verlängert – und niemand hat es gemeldet. Ein Wiener Gastwirt übernahm ein traditionsreiches Lokal und freute sich über die große Terrasse – bis der Magistrat bei einer Routinekontrolle feststellte: 40 Prozent der Sitzplätze waren nicht genehmigt. Die Folge: Sofortige Schließung für sechs Wochen, Umbaukosten von 120.000 Euro, und ein Imageverlust, den er nie wieder aufholte. Die Rechnung: Ein vermeintliches Schnäppchen wurde zur 400.000 Euro teuren Katastrophe.
Die Lösung: Gehen Sie zum Magistrat oder zur Bezirkshauptmannschaft – bevor Sie unterschreiben. Verlangen Sie die Original-Betriebsanlagenakten, lassen Sie sich aktuelle Pläne zeigen, und fragen Sie konkret nach offenen Verfahren oder Beschwerden. Ein Grazer Investor wollte ein Lokal übernehmen – die Vorprüfung zeigte: Drei Lärmbeschwerden von Anrainern waren eingegangen, ein Verfahren wegen überlanger Öffnungszeiten lief. Er zog sich zurück – und sparte sich 250.000 Euro an möglichen Nachbesserungskosten. Die Kosten für die Vorprüfung: 2.800 Euro für einen Experten – ein Betrag, der sich tausendfach auszahlte.
Wichtig: Prüfen Sie die Öffnungszeiten genau. Ein Lokal, das nur bis 20:00 Uhr und nicht wie gedacht bis 23:00 Uhr öffnen darf, ist wirtschaftlich tot – besonders in der Wiener Gastronomie-Szene. Die österreichische Regel: Je zentraler und dichter bebaut, desto strenger die Lärmbegrenzung. Ein Beisl in der Wiener Innenstadt darf oft nur bis 22:00 Uhr Gäste bedienen – wer das ignoriert, riskiert nicht nur Strafen, sondern den Verlust der Betriebsgenehmigung.
Mietrecht und Knebelverträge: Die Fallen der Gastro-Pacht
Das österreichische Mietrecht für Gastgewerbe ist kein Standard-Mietvertrag – es ist ein Regelwerk mit eigenen Gesetzen. Die größte Falle: Das Weitergaberecht nach § 12 MRG. Hat der Altmieter dieses Recht, treten Sie automatisch in den alten Vertrag ein – mit oft lächerlich niedrigen Pachten (z.B. 1.800 Euro für 200 m² in guter Lage). Klingt gut – ist aber selten. Die Realität: Die meisten Gastro-Mietverträge sind "freifinanziert" – das bedeutet: Der Vermieter kann die Miete auf Marktniveau anpassen – und das tut er auch.
Die österreichische Praxis ist gnadenlos: Ein Traditionslokal in Salzburg zahlte 25 Jahre lang 2.400 Euro Miete – bei Marktpreisen von 6.800 Euro. Der Pächter ging in Pension, der Nachfolger wollte übernehmen – aber der Vermieter verlangte nun 7.200 Euro. Die Konsequenz: Das Geschäftsmodell war nicht mehr tragfähig, der Deal platzte – und der alte Pächter konnte seinen Betrieb nicht verkaufen. Die Lektion: Klären Sie das Mietverhältnis vor der Unterzeichnung – und verhandeln Sie eine neue Miete, wenn nötig. Die Kosten für eine falsche Einschätzung: Ein gescheiterter Kauf und ein verlorenes Investment.
Die Knebelverträge mit Brauereien sind berüchtigt: Viele österreichische Lokale sind an "Bierbezugsverträge" gebunden – mit Laufzeiten von 10-15 Jahren und Mindestabnahmemengen. Ein niederösterreichisches Wirtshaus musste jährlich 1.200 Hektoliter Bier abnehmen – bei einem Fasspreis, der 40 Prozent über dem Marktpreis lag. Die Kalkulation: 180.000 Euro jährliche Mehrkosten gegenüber freier Beschaffung – über 15 Jahre sind das 2,7 Millionen Euro! Der Verkäuger verschwieg dies dem Käufer – der es in der Due Diligence nicht entdeckte. Die Folge: Der neue Eigentümer musste 12 Jahre lang überzogene Preise zahlen – und verkaufte schließlich mit Verlust.
Die österreichische Lösung: Fordern Sie alle Verträge – Miete, Bierlieferung, Getränkeautomaten, Kaffeemaschinen, Gläser, Tische – und lassen Sie sie von einem Fachanwalt prüfen. Ein Innsbrucker Investor entdeckte in einem Biervertrag eine Klausel: Bei Betriebsübergabe konnte der Vertrag gekündigt werden – aber nur innerhalb von 30 Tagen. Er kündigte rechtzeitig und sparte 1,8 Millionen Euro – ein Betrag, der den Kaufpreis mehr als rechtfertigte. Die Kosten für die anwaltliche Prüfung: 8.500 Euro – ein Schnäppchen gegenüber den eingesparten Knebelverträgen.
Inventar und Goodwill: Zwischen Gold und Schrott
Die Ablöse für Inventar und Goodwill ist oft der größte Streitpunkt – und die Quelle für die teuersten Fehler. Verkäufer preisen abgenutzte Küchengeräte als "voll funktionsfähig" an, berechnen Goodwill für "treue Stammgäste", die es gar nicht gibt, und verschweigen, dass die Hälfte des Inventars geleast oder nicht abbezahlt ist. Die österreichische Regel: Alles, was älter als fünf Jahre ist, hat praktisch keinen Wert mehr – außer es ist antik oder exkliv.
Die Praxis ist ernüchternd: Ein Grazer Gastwirt verlangte 450.000 Euro Ablöse – für eine Küche, die vor acht Jahren für 300.000 Euro gekauft wurde. Die professionelle Bewertung ergab: Der Marktwert lag bei 80.000 Euro – abzüglich 25.000 Euro für notwendige Reparaturen. Die Zapfanlage war geleast, die Kaffeemaschine noch nicht abbezahlt, und die Bestuhlung war abgenutzt. Die Konsequenz: Der Käufer verhandelte auf 95.000 Euro herunter – und sparte sich 355.000 Euro. Die Kosten für die Sachverständigen-Bewertung: 12.000 Euro – ein Vielfaches wurde gespart.
Die Goodwill-Falle ist teurer: Viele Verkäufer verlangen 1-2 Jahresgewinne als "Goodwill" – für Kundenbeziehungen, die oft an die Person gebunden sind. Die Realität: Bei einer "kalten Übernahme" ohne Übergangsphase verlieren 30-40 Prozent der Stammgäste – der Goodwill ist dann nichts wert. Die österreichische Lösung: Binden Sie den Verkäufer für 6-12 Monate ein – und machen Sie die Ablöse davon abhängig, wie viele Kunden bleiben. Ein Wiener Beisl übernahm mit einer Staffelung: 50 Prozent der Ablöse sofort, 50 Prozent nach einem Jahr – basierend auf Umsatzentwicklung. Der Verkäufer half aktiv beim Kunden-Übergang – und die Gäste blieben. Die Ablöse wurde so zur Leistungsanreiz – statt zur Fehlinvestition.
Wichtig: Inventarlisten müssen detailliert und verbindlich sein – mit Alter, Zustand und Eigentumsverhältnissen. Verlangen Sie Seriennummern für teure Geräte, prüfen Sie Leasingverträge, und lassen Sie alles von einem Techniker begutachten. Die Kosten für eine professionelle Inventar-Bewertung (8.000-15.000 Euro) sind teuer – aber die Kosten für eine Fehlinvestition sind vielfach höher.
Gastro-Konzession und gewerberechtliche Befähigung: Die Lizenz zum Gastro-Sein
Die österreichische Gastro-Konzession ist kein lästiges Formular – sie ist Ihre Lizenz zum Führen eines Gastgewerbes. Ohne gewerberechtlichen Befähigungsnachweis dürfen Sie keinen Gastro-Betrieb übernehmen – Punkt. Die Hürde: Sie brauchen entweder eine abgeschlossene gastronomische Ausbildung (Hotelfachschule, Lehre als Restaurantfachmann plus Berufserfahrung) – oder Sie bestellen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer mit entsprechender Qualifikation. Die Falle: Viele Übernehmer unterschätzen die Anforderungen – und merken es, wenn es zu spät ist.
Die österreichischen Zahlen sind ernüchternd: 35 Prozent aller Gastro-Übernehmer haben keine entsprechende Ausbildung – und müssen deshalb einen qualifizierten Geschäftsführer einstellen. Die Kosten: 45.000-65.000 Euro Jahresgehalt plus Sozialversicherung – für eine Position, die Sie eigentlich selbst übernehmen wollten. Ein Tiroler Investor kaufte ein Restaurant für 1,2 Millionen Euro – ohne zu wissen, dass er keine Konzession hatte. Die Lösung: Er musste einen geschäftsführenden Hotelier einstellen – Kosten 58.000 Euro jährlich. Über 10 Jahre sind das 580.000 Euro – ein Betrag, der die Rentabilität des Investments massiv beeinträchtigt.
Die Alternative: Die Umschulung zum Restaurantfachmann dauert 18 Monate – aber Sie dürfen den Betrieb in dieser Zeit nicht selbst führen. Die österreichische Praxis zeigt: Die meisten Übernehmer lösen das Problem mit einem qualifizierten Partner – entweder als Gesellschafter oder als gewerberechtlicher Geschäftsführer. Ein Vorarlberger Gastronom kaufte einen Betrieb und nahm einen erfahrenen Koch als geschäftsführenden Gesellschafter ein – gegen 25 Prozent Beteiligung. Die Lösung war teuer – aber sie sicherte die Konzession und die operative Kompetenz. Die Kosten für die falsch eingeschätzte Qualifikation: 25 Prozent des Unternehmens – aber das war besser als ein Betrieb ohne Lizenz.
Wichtig: Prüfen Sie Ihre Qualifikation vor dem Kauf – und verhandeln Sie entsprechend. Ein Mangel an Konzession ist kein K.O.-Kriterium – aber er muss in der Bewertung berücksichtigt werden. Betriebe ohne qualifizierten Geschäftsführer sind 15-25 Prozent weniger wert – wegen der zusätzlichen Kosten und Abhängigkeit. Die Kosten für die richtige Struktur (8.000-12.000 Euro für anwaltliche und steuerliche Beratung) sind gering gegenüber den Kosten für falsche Qualifikationsannahmen.
Die "kalte Übernahme": Warum der alte Wirt noch Monate bleiben sollte
In der österreichischen Gastronomie gibt es ein Gesetz: Die Gäste kommen nicht wegen des Lokals – sie kommen wegen des Wirtes. Eine "kalte Übernahme" ohne Übergangsphase ist deshalb ein Rezept für Desaster – 30-40 Prozent der Stammgäste verschwinden, wenn der alte Wirt plötzlich weg ist. Die Ursache: Die Kundenbeziehung ist persönlich, nicht sachlich – und der neue Eigentümer muss diese Vertrauensbasis erst aufbauen.
Die österreichische Lösung: Binden Sie den Verkäufer für 6-12 Monate ein – nicht als Berater, sondern als aktiven Gesprächspartner. Ein Grazer Wirt übernahm ein traditionsreiches Lokal und vereinbarte mit dem Alt-Eigentümer: 3 Monate gemeinsame Betriebsführung, danach 6 Monate als "Senior Berater" mit täglicher Präsenz. Der Übergang wurde gefeiert: Gemeinsame Ankündigung an Stammgäste, gemeinsame Empfänge, gemeinsame Entscheidungen. Die Gäste akzeptierten den Neuen – weil der Alte ihn legitimierte. Der Umsatz stieg in den ersten 12 Monaten um 12 Prozent – statt wie üblich um 25-30 Prozent zu brechen.
Die Kosten für diese Übergangsphase sind investitionswürdig: Zahlen Sie dem Verkäufer ein Übergangsgehalt (z.B. 3.000 Euro monatlich für 6 Monate) – aber binden Sie es an Leistung. Ein Wiener Beisl-Übernehmer vereinbarte: 50 Prozent der Ablöse nach einem Jahr – aber nur wenn der Umsatz mindestens 90 Prozent des Vorjahres erreicht. Der Verkäufer half aktiv beim Kunden-Übergang – und die Gäste blieben. Die Mehrkosten von 18.000 Euro für das Übergangsgehalt sparten ihm 250.000 Euro an Umsatzverlust – eine Rendite von 1.389 Prozent.
Die psychologische Komponente: Österreichische Gäste sind traditionsbewusst – sie wollen wissen, dass der Neue die Werte des Alten respektiert. Ein Tiroler Gastwirt übernahm ein Lokal und behielt das komplette Personal, die Speisekarte und sogar die Dekoration – nur langsam führte er neue Elemente ein. Die Botschaft: "Es bleibt, wie es ist – nur besser." Die Gäste blieben – und der Übergang wurde zur Erfolgsgeschichte. Die Kosten für die Übergangsphase (20.000-30.000 Euro) sind teuer – aber die Kosten für eine gescheiterte Übernahme sind existenzbedrohend.
Konkrete nächste Schritte
Beginnen Sie Ihre Gastro-Übernahme mit der Betriebsanlagen-Prüfung – gehen Sie persönlich zur Behörde und prüfen Sie alle Genehmigungen. Analysieren Sie das Mietverhältnis: Gibt es ein Weitergaberecht? Was zahlt der Markt? Prüfen Sie alle Verträge – Brauereien, Lieferanten, Leasing – und verhandeln Sie Knebelverträge neu. Lassen Sie das Inventar professionell bewerten – alles über 5 Jahre hat praktisch keinen Wert mehr. Klären Sie die Konzessionsfrage: Haben Sie die Qualifikation oder brauchen Sie einen Geschäftsführer? Und binden Sie den Verkäufer für 6-12 Monate ein – persönlich, österreichisch, mit Respekt für die Tradition. Die Kosten für die Vorbereitung (15.000-25.000 Euro) sind hoch – aber die Kosten für eine schlecht vorbereitete Übernahme sind vielfach höher. Für die Begleitung stehen Ihnen erfahrene Gastro-Experten im adoptabizz Expertenverzeichnis zur Verfügung.
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